Q U A N T I C O
  

Wie erfolgt die Anlage in Wertpapieren?

Die Hauptgeschäftspartner eines Wertpapierclubs sind Banken oder Broker. Zwingend notwendig sind ein Girokonto, auf dem alle Geldbewegungen der Gesellschafter abgewickelt werden, ein Gegenkonto zum Wertpapierdepot, das mit dem Girokonto identisch sein kann, und das eigentliche Depotkonto auf dem die Wertpapiere verwahrt werden.

Alle Kauf- und Verkaufsaufträge werden in der Regel an die Bank gegeben und diese reicht sie weiter an die Börse. Über Direktbanken besteht die Möglichkeit Transaktionen online und in Echtzeit über ein computergesteuertes Handelssystem abzuwickeln. Der nette Nebeneffekt - man erfährt sofort zu welchem Kurs man ge-, oder verkauft hat. Die Ordergebühren liegen bei Onlinetransaktionen meist unter denen der "herkömmlichen" Wege via FAX, Telefon oder Filiale.

Kontoeröffnungen für Wertpapierclubs in der Rechtsform einer GbR stoßen nach wie vor bei einigen Banken auf "taube Ohren". Hier sollten aber keine Kompromisse eingegangen werden und bei etwa 4000 Banken in Deutschland dürfte der Wechsel auch kein Problem sein. Die Eröffnung eines Konto/ Depots erfolgt gemeinschaftlich auf die Namen aller Gesellschafter. Nach der Eröffnung wird das Konto/ Depot unter dem Namen des WPC geführt. Der Gesellschaftsvertrag wird der Geschäftsbeziehung mit der Bank zugrunde gelegt.

Nach §31 WpHG können Kreditinstitute Angaben über Ziele und Erfahrungen mit Wertpapiergeschäften, sowie die finanziellen Verhältnisse der Kunden verlangen. Seitens der Anleger besteht allerdings keine Pflicht, die teilweise mit viel Akribie ausgearbeiteten Fragebögen auszufüllen bzw. vollständig zu beantworten. Gerade für Club´s mit einem risikoreichen Investitionsansatz (Options-, Devisengeschäfte u.a.) kann diese Einzelaufklärung/ -befragung sehr detailliert werden. Die Bank will sich damit vor Schadensersatzansprüchen schützen. Falls der WPC auf risikoreiche Transaktionen verzichtet, sind Banken durchaus bereit die Risikoaufklärung auf die Geschäftsführung zu begrenzen. Laut Geldwäschegesetz muss jeder Gesellschafter, bei der Konto/ Depoteröffnung mittels Personalausweis seine Identität feststellen lassen. Eine Vereinfachung ist gegeben (z.B. bei Direktbanken), wenn die Vertretungsberechtigten der GbR diese Prüfung vornehmen können, indem sie beglaubigte Ausweiskopien (bei Banken/ Sparkassen/ Dt.Post) sowie Vertragsunterschriften der Gesellschafter entgegennehmen, diese bestätigen und an das kontoführende Institut weiterreichen.

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