Q U A N T I C O
  
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  • ADR
    American Depository Receipt (ADR) sind von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine nichtamerikanischer Aktien. Sie werden anstelle der Aktien an US-Börsen gehandelt.
  • Agio
    Ist ein Aufgeld bei Wertpapieren. Es entspricht der Differenz zwischen Nennwert eines Wertpapiers und tatsächlich zu zahlendem höherem Kurs. Meist in % des Nennwertes angegeben. Bei der Emission von Schulverschreibungen ist ein Agio selten, dagegen ein Disagio (Abgeld) die Regel. Bei Aktien ist eine Unter-pari-Emission verboten. Deshalb ist die Aktienausgabe mit Agio häfig. Auch beim Umtausch von Wandelanleihen in Aktien und beim Bezug von Aktien über Optionsanleihen wird meist ein Aufgeld angesetzt. Der bei Aktienausgabe nach Abzug der Ausgabekosten verbleibende Teil des Agio´s ist der gesetzlichen Rücklage zuzuführen.
  • Aktie
    Die Aktie ist ein Wertpapier, in dem das Anteilsrecht an einer AG verbrieft ist. Durch den Kauf beteiligt sich der Aktionär am Kapital der AG und wird dadurch Teilhaber. Das Grundkapital einer AG wird in verbriefte, übertragbare Anteile mit in der Regel festem Nennbetrag zerlegt. Der Inhaber von Aktien ist Miteigentümer entsprechend seinem Anteil an der Summe der Aktiva eines Unternehmens. In der Hauptversammlung hat grundsätzlich jeder Aktionär das Stimmrecht entsprechend siner Anteile. Jede Aktie hat Anspruch auf quotenmäßigen Anteil am Reingewinn (Dividende) sowie auf den Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen (Bezugsrecht).
  • Aktienfonds
    Das Fondsvermögen wird hauptsächlich in Aktien investiert. Dabei darf der Anteil in Bankguthaben und Geldmarktpapieren maximal bei 49% liegen (vgl. §8 Abs. 3 KAGG). Desweiteren dürfen maximal 5% des Fondsvermögens in Aktien eines Unternehmens investiert werden (in Ausnahmefällen bis zu 10%) (vgl. § 8a Abs. 1 KAGG). Besonders bei kleineren Unternehmen ist es interessant, dass ein Investmentfonds maximal 10% des stimmberechtigten Kapitals eines Unternehmens erwerben darf (vgl. §8a Abs. 3 KAGG). Weitere Ausführungen finden Sie im §8 KAGG.
  • Aktiensplit
    Vor allem in den USA übliche Maßnahme zur Vermeidung hoher Aktienkurse. Bei einem Split werden aus einer alten Aktie zwei oder mehr neue. Auch bruchteilige Splits (z.B.3:2 oder 5:4) sind möglich. Der Aktienkurs korrigiert sich direkt am Splittag um genau das Splitverhältnis.
  • Amtlicher Handel
    Marktsegment an den deutschen Regionalbörsen, zu dem strenge Zulassungskriterien bestehen (Börsengesetz, Börsenzulassungsverordnung). Im Amtlichen Handel sind von der jeweiligen Landesregierung bestellte Kursmakler dafür verantwortlich, die Preise (Kurse) bestimmter wertpapiere festzustellen und Geschäfte zu vermitteln.
  • Analyst
    Meist "professioneller" und bankangestellter Beurteiler der Anlagequalität und des inneren Wertes sowie der Kurschancen von Wertpapieren.
  • Anleihen
    Auch Rentenwerte, Bonds, Schuldverschreibungen oder Obligationen genannt, sind verzinsliche Wertpapiere im weitesten Sinn. Anleihen können von Staaten, Organisationen, Banken oder Unternehmen emittiert werden. sie sind in der Regel mit einem festen oder variablen Zins, einer Laufzeit und einem Nominalbetrag, der am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird gekennzeichnet.
    Die meisten Anleihen werden, wie Aktien an der Börse gehandelt, dem sogenannten Rentenmarkt. Wichtige Bewertungsfaktoren sind die aktuelle Zinssituation, bei Fremdwährungsanleihen der Devisenkurs aber auch die Bonitä,t (Qualiä,t) des Emittenten.
  • a.o.HV
    Nach dem deutschen Aktiengesetz muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, wenn mindestens fünf Prozent des Kapitals dies verlangt.
  • Arbitrage
    Beizeichnet ein Geschäft des Ausnutzens von Preisunterschieden des selben Anlageobjektes an verschiedenen Märkten. Diese Geschäfte bewirken eine Angleichung der Kurse, weltweit.
  • Asset Allocation
    Bezeichnung für die Aufteilung eines Anlagekapitals auf verschiedene Anlageformen und/oder Währungen. Sie ist ein wichtiger Teil einer Anlagestrategie, denn es geht um die Frage, wieviel Prozent des anzulegenden Kapitals in Anleihen, Fonds, Einzelwerte oder Termingelder gehen sollen.
  • AS-Fonds
    Altersvorsorge-Sondervermögen (AS)-Fonds dienen der Alterssicherung und dürfen in Aktien, Anleihen und Immobilien investieren. Sie unterliegen speziellen Anlagevorschriften.
  • Ausgabeaufschlag
    Einmalige Gebühr, die beim Kauf von Fondanteilen anfällt und hauptsächlich zur deckung der Beratungs- und Vertriebskosten dient.
  • Baisse  
    Börsenausdruck für starke und längere Zeit anhaltende Kursrückgänge an der Börse. Man spricht auch von einem Bärenmarkt.
  • BAKred
    Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen: Erteilt in- und ausländischen Fondsgesellschaften die Erlaubnis zur Aufnahme des geschä,ftsbetriebes in Deutschland und überwacht die Einhaltung der Vorschriften über Kapitalanlagegesellschaften.
  • Barreserve
    Auch: Liquiditätsreserve. Das Fondmanagement kann einen Teil des Fondsvermögens in Termingeld anlegen, um flexibel auf Marktbewegungen zu reagieren.
  • Benchmark
    Zielvorgabe für Fonds oder Wertpapierclubs. Meist ein Index, der den Markt spiegelt indem der Fonds oder WPC investiert.
  • Berichtigungsaktien
    Bezeichnung für die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ausgegebenen Aktien. Berichtigungsaktien (Gratisaktien) werden ausgegeben, wenn eine AG offene Rücklagen in dividendenberechtigtes Grundkapital umwandelt. Für die Aktionäre sind Berichtigungsaktien kostenfrei. Die Beteiligung jedes Anteilseigners bleibt gleich. Sinn dieser Maßnahme aus Sicht der AG ist es, das haftende Eigenkapital in ein angemessenes Verhältnis zu den Rücklagen zu bringen.
  • Bestandsprovision
    Jährliche Vergütung, die der Fondsvermittler auf den von der Fondsgesellschaft verkauften Bestand erhält.
  • bestens/ billigst
    Unlimitierter Wertpapierkauf (Auftrag: billigst) bzw. Wertpapierverkauf (Auftrag: bestens), der umgehend zum aktuellen Marktpreis ausgeführt werden soll.
  • Bezugsrecht
    Gesetzliches Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft entsprechend seinem anteiligem Aktienbesitz am bisherigen Grundkapital neue (junge) Aktien zu erwerben. Der Aktionär wird über eine bevorstehende Kapitalerhöhung duch seine depotführende Bank informiert. In der Regel hat er zwei Wochen Bedenkzeit. Während dieser zeit sind die Bezugsrechte an der Börse handelbar. Aktionäre können auf die Ausübung der Bezugsrechte verzichten und diese an der Börse verkaufen. Sollte der Bank bis zum Ablauf der Bedenkzeit kein Auftrag vorliegen werden die bezugsrechte am letzten handelstag verkauft.
  • Blue Chips
    Auch: Standardwerte. Aktien von Unternehmen, die über eine hohe Marktkapitalisierungund einen hohen Bekanntheitsgrad verfügen.
  • Bonds
    siehe Anleihen
  • Bonität
    Ist ein Maßstab für die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners (Emittenten) aufgenommenes Kapital zurückzahlen zu können. Sogenannte Ratingagenturen bewerten die Schuldner von Zeit zu Zeit neu.
  • Bookbuilding-Verfahren
    Bei Neuemissionen soll hiermit ein "fairer" Ausgabepreis ermittelt und festgesetzt werden. Die Konsortialbanken (Emissionsbanken) definieren eine Preisspanne, innerhalb derer Anleger Gebote zum Kauf abgeben können. Nach Auswertung der Gebote wird der ebdgü,ltige Ausgabepreis festgelegt (Ende der Zeichnungsfrist).
  • Bottom-up-Ansatz
    Analysemethode, bei der der Anleger aufgrund der wichtigsten Kennzahlen eines Unternehmens versucht die Entwicklung einer Aktie vorherzusagen.
  • Broker
    Berufsbezeichnung für Wertpapierhändler und -makler. Broker sind wie Banken berechtigt, Kundenaufträge anzunehmen und an der Börse zu platzieren bzw.auszuüben.
  • Bruttodividende
    Ist die Bardividende (Ausschüttung) einer AG inklusive Körperschaftssteuerguthaben.
  • Bundesanleihen
    Sind im allgemeinen die langfristigen börsengehandelten Schuldverschreibungen des Bundes (Laufzeit 10-30 Jahre).
  • Bundeswertpapiere
    Oberbegriff für Wertpapiere, die vom Bund herausgegeben werden. Im einzelnen sind dies: Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Bundesobligationen, Bundesanleihen und Bundesschatzanweisungen.
  • Call  
    Auch Kaufoption. Sie gibt dem Käufer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes das Recht, vom Verkäufer des Calls die Lieferung des zugrundeliegenden Basiswertes (z.B.:Aktie) zum festgelegten Preis zu verlangen. Der Käufer geht "wettet" auf steigende Kurse. Der Wert des Calls steigt bei steigendem Kurs des zugrundeliegenden Basiswertes an. Der Verkäufer (Stillhalter) des Calls geht die Verpflichtung ein, auf Verlangen des Optionsinhabers den Basiswert gegen Zahlung des Basispreises zu liefern. Für die Einräumung des Rechts erhält er vom Käufer den Optionspreis (Optionsprämie).
  • Candlesticks oder auch Kerzencharts
    Jede Handelsperiode wird in Form eines „candle“ dargestellt. Man unterscheidet zwischen weißen und schwarzen Kerzen. Die Farbe des Körpers gibt Aufschluss über die Differenz aus Eröffnungs-, und Schlusskurs. Liegt der Schlusskurs über dem Eröffnungskurs, ist die Kerze weiß. Der obere Strich (Docht) zeigt den höchsten Kurs der Handelsperiode. Der untere Strich (Lunte) zeigt den niedrigsten Kurs der Handelsperiode. Sie heißen obere und untere Schatten.
  • Cash-flow
    In der Bilanz-, Unternehmens- und Aktienanalyse verwendete Kennzahl zur Beurteilung der Finanz- und Ertragskraft eines Unternehmens. Der Cash-flow bezeichnet den Zugang an flüssigen Mitteln eines Unternehmens aus dem Umsatz und anderen Quellen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
  • Cash-Flow-Marge
    Ist eine Kennzahl für die operative Unternehmensrentabilittät. Sie gibt an, wieviel Prozent der Umsatzerlöse dem Unternehmen zur Investitionsfinanzierung, Schuldentilgung und Dividendenzahlung frei zur Verfügung stehen. Sie ist Maßstab für die Ertrags- und Selbstfinanzierungskraft des Unternehmens. Verglichen mit der Netto- und der Brutto-Umsatzrentabilität hat die Cashflow-Marge den Vorteil, daß die international divergierenden Bilanzierungsrichtlinien aufgrund der Vorteile des Cash-Flows weitgehend neutralisiert werden können.
  • CDAX
    Der Composite-DAX (CDAX) ist ein Index, der das gesamte Marktsegment des amtlichen Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) abbildet. Als marktbreiter Index wird er in 16 weitere Branchenindizes untergliedert, die einmal tgl. um 14.00 MEZ festgestellt werden.
  • (Cash-Flow-Return on Investment)
    CFROI ist eine Kennzahl der Unternehmenskapitalrentabilität. Sie setzt den Cash-Flow eines Unternehmens ins Verhältnis zum gesamten investierten Kapital einer Unternehmung. Verglichen mit der Gesamtkapitalrentabilität hat der CFROI den Vorzug, daß er die verschiedenen Bilanzierungsrichtlinien aufgrund der Vorteile des Cash-Flows weitestgehend neutralisiert.
  • Chapter 11
    Artikel 11 des US-Konkursrechts von 1978, dessen Anwendung eine aufschiebende Wirkung hat. Das Unternehmen kann seine Geschäfte unter dem zeitlich begrenzten Schutz des Gerichts vor den Gläubigern weiterführen und sich mit Letzteren verständigen. Ein Konkursverwalter wird meist nicht eingeschaltet, und das Unternehmen wird nicht aufgelöst. Bei Konkursverfahren nach Artikel 11 erhalten Anleihebesitzer oder andere Gläubiger oft Aktien der reorganisierten Gesellschaft als Entschädigung für ihre Forderungen. Altaktionäre werden zuletzt bedient. Unternehmen können mehrmals hintereinander Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragen.
  • Cost-Average-Effekt
    Auch:Duchschnittskosten-Verfahren. Kommt z.B. bei Sparplänen zum tragen, bei denen Anleger regelmäßig für einen bestimmten Betrag Aktien oder Fondsanteile erwerben. So erhalten sie bei niedrigen Preisen mehr und bei hohen Preisen weniger Anteile. Langfristig kaufen Anleger somit günstig ein.
  • Coupon
    Der Coupon bezeichnet die Zins- oder Dividendenscheine, die das Recht zum Empfang fälliger Zinsen oder Dividenden verbriefen. Eine größere Anzahl hiervon wird auch als Bogen bezeichnet.
  • Courtage
    Börsengebühr des Maklers oder Skontroführers.

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