Die Mehrheit der deutschen Wertpapierclubs firmiert in der Rechtsform einer GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts ). Eine GbR stellt hinsichtlich der Kombination aus Flexibilität und administrativem Aufwand eine sehr gute Lösung dar.
Theoretisch kann ein Wertpapierclub auch eine Aktiengesellschaft (AG) sein. Nur ist dies teuer und mehr für Gesellschaften interessant, die schon umfangreiche Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen halten, gerade im Hinblick auf die Steuergesetzgebung ab 2002.
Hin und wieder trifft man auch Clubs in der Rechtsform eines Vereins. Rechtsfähigkeit kann ein wirtschaftlicher Verein aber nur durch staatliche Verleihung nach § 22 BGB erlangen. Dieses ist in der Praxis kaum möglich. Folglich könnte sich ein Club nur als nichtrechtsfähiger Verein gründen. Dies kann aber zu Problemen in der Geschäftsbeziehung mit Banken führen ( Kontenfähigkeit ).
Die GbR ist eine, ausschließlich personenbezogene Gesellschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Ein Wertpapierclub als GbR wird in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig, da die Gewinne dem privaten Bereich der Mitglieder zuzuordnen sind und auch nur dort besteuert werden.
Sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis bietet die GbR weitreichende Möglichkeiten der Gestaltung. Aus steuerlicher Sicht empfiehlt es sich, die Mitgliederanzahl auf etwa 30 zu begrenzen. Bei der GbR-Gründung besteht weitestgehend Vertragsfreiheit, es braucht kein Mindestkapital eingezahlt und keine Eintragung in ein Register vorgenommen werden.
Die Gesellschaft entsteht durch Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrages, dem Gesellschaftsvertrag.
WICHTIG: Nach dem BGB haftet jeder Gesellschafter unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen für die von der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen. Um eine Haftungssituation von vorn herein zu verhindern, sollten diese Fälle zwingend vertraglich ausgeschlossen werden. |